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Pflege- und Betreuungstaxen

gültig seit 1.1.2012
in Schweizer Franken pro Tag

 

Pflege-bedürftigkeit Stufe 1 - 12

Pflege-taxe

Beitrag der Kranken-kasse

Beitrag der Hilflosen-entschä-digung

Beitrag der Wohnsitz-gemeinde im Kanton Zug

Bewohner-Eigenleistung an die Pflegetaxe

Betreuungs-taxe (voll zu Lasten des Bewohners)

Total der
Pflege- und Betreuungs-kosten zu Lasten des Bewohners mit Wohnsitz im Kanton Zug

BESA 0

                 -  

              -  

           -  

                -  

                -  

18.00

18.00

BESA 1

             12.50

            9.00

           -  

              2.60

              0.90

18.00

18.90

BESA 2

             37.00

          18.00

           -  

            17.20

              1.80

18.00

19.80

BESA 3

             61.50

          27.00

           -  

            31.80

              2.70

18.00

20.70

BESA 4

             86.00

          36.00

           -  

            46.40

              3.60

18.00

21.60

BESA 5

           110.50

          45.00

      19.00

            42.00

              4.50

18.00

23.50

BESA 6

           135.00

          54.00

      19.00

            56.60

              5.40

18.00

23.40

BESA 7

           159.50

          63.00

      19.00

            71.20

              6.30

18.00

24.30

BESA 8

           184.00

          72.00

      31.00

            73.80

              7.20

18.00

25.20

BESA 9

           208.50

          81.00

      31.00

            88.40

              8.10

18.00

26.10

BESA 10

           233.00

          90.00

      31.00

            103.00

              9.00

18.00

27.00

BESA 11

           257.50

          99.00

      31.00

          117.60

              9.90

18.00

27.90

BESA 12

           282.00

        108.00

      31.00

          132.20

            10.80

18.00

28.80

 

Pflegetaxe

Mit der Pflegetaxe werden die Pflegeleistungen gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) abgegolten. Die Höhe der Taxe wird vom Heim in Absprache mit dem Zuger Stadtrat festgelegt, wobei die vom Regierungsrat des Kantons Zug bestimmte Maximalhöhe nicht überschritten werden darf.

 

 

Betreuungstaxe

Mit der Betreuungstaxe werden alle nicht KVG-pflichtigen Leistungen abgegolten (z.B. Einsatz-bereitschaft von Pflegepersonal rund um die Uhr, Unterstützung sozialer Kontakte, Begleitungen im Haus, Angehörigenkontakte, Spitalbesuche, Begleitung von Arztvisiten, Material- und Medikamentenbewirtschaftung, Geräteunterhalt, Blumenpflege, div. Handreichungen usw). Die Höhe der Taxe kann vom Heim festgelegt werden, wobei die vom Regierungsrat des Kantons Zug bestimmte Maximalhöhe nicht überschritten werden darf.



Beitrag der Krankenkasse
Die Höhe des Krankenkassenbeitrags an die Pflegekosten wird gemäss KVG vom Bundesrat festgelegt. Dieser Beitrag ist also schweizweit bei alle Krankenkassen identisch. Andere Kosten (z.B. Arztbesuche, MiGel-Produkte, Medikamente und Therapien) können wie bisher durch den Bewohner bei der Krankenkasse zurückgefordert werden.

Beitrag der Hilflosenentschädigung
Bewohner mit Pflegebedürftigkeit der Stufen 5 bis 12 haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der kantonalen AHV/IV-Ausgleichskasse (weitere Information und Anmeldung unter www.akzug.ch).

Beitrag der Wohnsitzgemeinde
Gemäss KVG hat die Wohnsitzgemeinde des Bewohners für die Restkosten aufzukommen. Bewohner mit ausserkantonalem Wohnsitz haben eine Kostengutsprache ihrer Wohnsitzgemeinde einzuholen, deren Höhe von der Kantonalzuger-Regelung abweichen kann.

Bewohner-Eigenleistung an die Pflegetaxe
Gemäss KVG, Art. 25 a, dürften dem Bewohner in jeder Pflegestufe maximal 20 % des Krankenkassenbeitrages der BESA-Stufe 12 überwälzt werden. Im Kanton Zug hat sich der Regierungsrat für eine vorteilhaftere Lösung entschieden, nämlich maximal 10 % des Krankenkassenbeitrages der jeweiligen Pflegestufe.

Mögliche Finanzierungsquellen des Bewohners
Zur Deckung des Pensionspreises sowie jenes Teils der Pflege- und Betreuungskosten, der vom Bewohner zu tragen ist, kann nebst der ordentlichen AHV-Rente allenfalls eine Ergänzungsleistung beantragt werden. Informationen dazu findet man bei der AHV/IV-Ausgleichskasse Zug (www.akzug.ch).